2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 950.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November 2016. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 44‘947.20. 88 4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten (9/10), insgesamt bestimmt auf CHF 5‘347.30 (Gebühr von CHF 4‘000.00 und Auslagen von CHF 1‘347.30), ausmachend CHF 4‘812.55. VII.