2. Die auf die Einstellungen und den Freispruch entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/10), insgesamt bestimmt auf CHF 5‘347.30, ausmachend CHF 534.75, werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Die auf die Einstellungen und den Freispruch entfallende anteilsmässige Entschädigung (1/10) für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ vor oberer Instanz wird mit separatem Beschluss festgesetzt. V. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der sexuellen Nötigung, qualifiziert begangen am 9. Juli 2016 in Bern, z.N. von C.________;