37. Herausgabe von Gegenständen Das Mobiltelefon Samsung, weiss, und das Ladegerät- und Kabel, Samsung, weiss, werden A.________ resp. seinem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 84 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 5. April 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Hehlerei, angeblich begangen