33. Entschädigungen 33.1 Erstinstanzliches Verfahren 33.1.1 Entschädigung der amtlichen Verteidigung Rechtsanwalt B.________ Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Honorarnote vom 4. April 2018 (pag. 1572 ff.) auf insgesamt CHF 31‘847.25 (amtliches Honorar bis 31.12.2017: CHF 19‘174.65 u. ab 1.1.2018: CHF 12‘672.60) festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 31‘847.25 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___