Im Sinne einer Gesamtwürdigung muss mithin eine ungünstige Prognose gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte erneut straffällig werden wird, weshalb der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. August 2016 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug zu widerrufen ist. Die Strafe ist zu vollziehen. Sowohl die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 als auch die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 200.00 für das Widerrufsverfahren werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. VI. Zivilpunkt