Der Strafbefehl datiert auf den 19. August 2016 und wurde dem Beschuldigten gemäss Strafregisterauszug am 23. August 2016 eröffnet. Bereits zwischen dem 20. und dem 23. August 2016 und am 28. August 2016 beging der Beschuldigte noch während laufender Rechtsmittelfrist eine Entwendung eines Motofahrzeugs zum Gebrauch und die versuchte Gefährdung des Lebens sowie die einfache Körperverletzung zum Nachteil von E.________. Sodann folgten während laufender Probezeit weitere und teilweise einschlägige Delikte, darunter mehrfacher Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und Widerhandlungen gegen das Personenförderungsgesetz.