78 V. Widerruf Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November 2016 zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 150.00 verurteilt, wobei die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Der Beschuldigte hat einen Teil der vorliegend zu beurteilenden Delikte während laufender Probezeit begangen.