___ und behändigte einen Reithelm, eine Reithose und eine Musik-CD in der Höhe von ca. CHF 220.00. weiter riss er im Innern des Wagens die Verschalung der Lenksäule ab und zog das Kabel heraus. Mit Blick auf die konkreten Tatkomponenten und auf die VBRS-Richtlinien kann die verschuldensangemessene Busse für den Diebstahl auf CHF 150.00 und für die Sachbeschädigung auf ebenfalls CHF 150.00 festgelegt werden. Von Letzterer sind CHF 100.00 asperierend zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Tatkomponenten ist damit insgesamt von einer Busse von CHF 250.00 auszugehen.