26. Unabhängige Strafe für den Diebstahl und die Sachbeschädigung (beides geringfügig) vom 19./20. November 2016 Diebstahl und Sachbeschädigung i.V.m. Art. 172ter a StGB werden ebenfalls mit Busse bestraft. Der Beschuldigte verschaffte sich zwischen dem 19. und dem 20. November 2016 Zutritt zum (unverschlossenen) Fahrzeug der Geschädigten I.________ und behändigte einen Reithelm, eine Reithose und eine Musik-CD in der Höhe von ca. CHF 220.00. weiter riss er im Innern des Wagens die Verschalung der Lenksäule ab und zog das Kabel heraus.