76 25. Zusatzstrafe zum Urteil vom 15. November 2016 25.1 Vorliegend ist in einem ersten Schritt gedanklich die Einsatzstrafe für das schwerste Delikt festzulegen, indem alle diesbezüglichen straferhöhenden und strafmindernden Umstände berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt ist die Strafe zu erhöhen, um die weiteren Delikte zu sanktionieren.