24. Methodik Darüber hinaus hat der Beschuldigte sich diverser Übertretungen schuldig gemacht. Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. November 2016 wurde der Beschuldigte neben der Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt (pag. 2070 f.). Die vorliegend zu beurteilenden Übertretungen hat der Beschuldigte grösstenteils vor der Verurteilung vom 15. November 2016 begangen. Dies hat auch für die Widerhandlungen gegen Betäubungsmittelgesetz zu gelten, welche darüber hinaus noch bis zum 4. Februar 2017 andauerten (ACKERMANN, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung, N. 166 zu Art. 49).