Diese rechtfertigt eine moderate Reduktion der schuldangemessenen Strafe. Die Kammer erachtet es als angemessen, die Strafe um rund 10% zu reduzieren. Da die schuldangemessene Strafe vorliegend auf 72 Monate festgesetzt worden ist, erscheint eine auszusprechende Freiheitsstrafe von 65 Monaten nach Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer im Ergebnis als angemessen.