75 Berufungsverhandlung auf den 19. Juni 2019 (Parteiverhandlung) und den 21. Juni 2019 (Urteilseröffnung) festgesetzt. Anlässlich dieser Berufungsverhandlung wurden Beweisanträge des Verteidigers gutgeheissen, so dass am 13. August 2019 die Fortsetzungsverhandlung stattfand und das Berufungsverfahren mit Urteil vom 15. August 2019 abgeschlossen werden konnte. Aufgrund dieser Verzögerungen im oberinstanzlichen Verfahren ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots gegeben. Diese rechtfertigt eine moderate Reduktion der schuldangemessenen Strafe.