Schliesslich wurde das Verfahren – auch betreffend ausserkantonal begangene Delikte – durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland übernommen. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft fand mit Anklageschrift vom 25. Oktober 2017 und Überweisung an die Vorinstanz ein Ende (pag. 1324 ff.). Vom Eingang des Falls bei der Vorinstanz im Oktober 2017 bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. April 2018 vergingen rund fünf Monate. Die Redaktion der schriftlichen Urteilsbegründung dauerte rund zwei Monate. Der Verteidiger meldete am 13. April 2018 Berufung an. Die Berufungsverhandlung wäre für den 16. Januar 2019 (Parteiverhandlung) und den 18. Januar 2019 (Urteilseröffnung) vorgesehen