Bern, vom 13. Juli 2016 zurück, wonach eine Frau [Anm.: C.________] Aussagen zu einem Sittlichkeitsdelikt vom Wochenende zuvor machen wolle (pag. 421). Danach führten Polizei und Staatsanwaltschaft laufend diverse Ermittlungshandlungen durch, wobei sich daraus Hinweise auf weitere strafbare Handlungen des Beschuldigten ergaben, denen es nachzugehen und zu denen es die Beteiligten zu befragen galt. Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde unterdessen mehrfach ausgedehnt. Schliesslich wurde das Verfahren – auch betreffend ausserkantonal begangene Delikte – durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland übernommen.