Weiter sei der Beschuldigte für die Reinigung des Fitnessraumes eingesetzt worden, was er zur vollen Zufriedenheit erledigt habe. Den Fitnessraum besuche der Beschuldigte, nachdem er diesen zwischenzeitlich kaum noch aufgesucht habe, nun wieder regelmässig. Von der mehrsprachigen Bibliothek mache er nach wie vor keinen Gebrauch (pag. 2063). Der Beschuldigte erhalte keine Besuche und es sei ebenfalls nicht bekannt, dass er schriftlichen Kontakt zu Privatpersonen gehabt habe (pag. 2064). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Beschuldigte in Sicherheitshaft adäquat verhält.