Der Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf ist durchweg positiv. Es wird berichtet, dass sich A.________ stets an die Hausordnung halte, das Verhalten als freundlich, unauffällig und angepasst beschrieben werden könne und er sich eher zurückziehe. Es sei zu keinen negativen Vorfällen gekommen (p. 1453).» Die Vorinstanz hat das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten zutreffend dargelegt. Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an.