19.3 Hausfriedensbruch Die VBRS-Richtlinien sehen bei Missachtung eines schriftlich eröffneten Hausverbots eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (vgl. S. 49). Der Beschuldigte betrat trotz der gegen ihn ausgesprochenen Hausverbote am 1. September 2016 den V.________ in Biel und am 7. Oktober 2016 eine X.________ Filiale, ebenfalls in Biel. In beiden Fällen hat der Beschuldigte die gegen ihn ausgesprochenen Hausverbote verletzt und die Räumlichkeiten des V.________ und des X.________ gegen