18. Asperation für den Schuldspruch der einfachen Körperverletzung 18.1 Objektive Tatschwere Die Art. 122 ff. aStGB schützen die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N. 6 zu vor Art. 122). Die Privatklägerin zeigte Zeichen stumpfer Gewalteinwirkungen am Hals im Sinne eines oberflächlichen Hautdefekts im Bereich des Kehlkopfes sowie nicht wegdrückbare, rote