17. Asperation für den Schuldspruch der Gefährdung des Lebens (Versuch) 17.1 Objektive Tatschwere Das von Art. 129 aStGB erfasste Rechtsgut ist das Leben (MAEDER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Auflage 2019, N. 7 zu Art. 129). Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte ohne Vorwarnung zielstrebig auf die Privatklägerin zuging und diese ohne weiteres am Hals packte. Der Beschuldigte würgte die Privatklägerin ohne ein Wort zu sagen ununterbrochen während ein bis drei Minuten. Der Beschuldigte versuchte – wie bereits bei C.____