Gemäss ihren Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung seien die körperlichen Verletzungen zwar verheilt, aber der Vorfall habe vielfache psychische Auswirkungen gezeigt. Auf die Verhandlung hin hätten diese Auswirkungen zugenommen und Erinnerungen seien wieder da gewesen. Der Alltag sei schwierig und jede Situation könne Erinnerungen hervorrufen. Sie habe Alpträume und sei in Therapie. Grundsätzlich besuche sie die Therapie einmal im Monat oder alle zwei Monate. Im Hinblick auf die Gerichtsverhandlungen habe sie die Therapie vermehrt besucht. Sie sei nicht gerne alleine.