Schliesslich knotete der Beschuldigte der Privatklägerin ihren zerrissenen BH-Träger um den Hals, so dass diese anhaltend dem Gefühl ausgesetzt war, keine Luft mehr zu bekommen und nicht schreien und kaum sprechen konnte. Der gesamte Vorfall erreichte mit 20 bis 30 Minuten eine gewisse Dauer, subjektiv war es für die Privatklägerin eine Ewigkeit. Der Vorfall zeigte erhebliche Auswirkungen auf die Privatklägerin. Gemäss ihren Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung seien die körperlichen Verletzungen zwar verheilt, aber der Vorfall habe vielfache psychische Auswirkungen gezeigt.