64 Übertretungen – einzig die Ausfällung einer Freiheitsstrafe sachgerecht und zweckmässig ist. Der Beschuldigte ist unbelehrbar, hat er doch während laufender Probezeit weiter delinquiert. Er delinquierte nicht nur unbeeindruckt von Strafbefehlen, sondern auch noch nach Zusammenstössen mit privatem Sicherheitspersonal respektive Befragungen durch die Polizei und Verfahrenskenntnis weiter. Er ist offensichtlich nicht gewillt, die Rechtsordnung zu respektieren.