_, des Diebstahls, mehrfach und teilweise geringfügig begangen, der Sachbeschädigung, geringfügig begangen und des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen, der Hehlerei, der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlungen gegen das Personenförderungsgesetz schuldig gemacht. Die Schuldsprüche wegen Diebstahls (teilweise), Hehlerei, Hausfriedensbruchs (teilweise), Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Wider-