14. Strafrahmen und Strafart Der Beschuldigte hat sich vorliegend der sexuellen Nötigung zum Nachteil von C.________, der versuchten Gefährdung des Lebens und der einfachen Körperverletzung, beides zum Nachteil von E.________, des Diebstahls, mehrfach und teilweise geringfügig begangen, der Sachbeschädigung, geringfügig begangen und des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen, der Hehlerei, der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlungen gegen das Personenförderungsgesetz schuldig gemacht.