Wie bereits vorstehend erwähnt, ist Biel aber Bilingue und die Bedeutung des Hausverbots wurde ihm sicher auch auf Französisch erklärt. Diesbezüglich hat sein Verteidiger infolge fehlenden Vorsatzes einen Freispruch verlangt. Dieses Hausverbot wurde aber vom Beschuldigten unterschrieben, weshalb es das Gericht als Schutzbehauptung erachtet, dass er davon nichts gewusst haben will.»