Dieses Hausverbot wurde in Bern ausgestellt und enthält die Personalien des Beschuldigten. Die ergänzenden Angaben auf der zweiten Seite des Hausverbots besagen, dass der Kunde extrem tätlich und massiv ausfällig geworden sei. Darüber hinaus ist kein Diebstahl verzeichnet. Der Beschuldigte hatte bereits damals die Unterschrift auf dem Dokument verweigert, was von einem Zeugen unterschriftlich bestätigt wurde (pag. 953). Somit ist erstellt, dass das Hausverbot an besagtem Datum über den Beschuldigten in dessen Anwesenheit gültig verhängt wurde und auch für die Verkaufsstelle in Biel galt. Das Dokument weist eine Laufnummer («HV 225172») auf.