Die Stadt Biel ist Bilingue. Auch wenn er dazu aussagte, dass er nicht gut Französisch, sondern besser Italienisch spreche, geht das Gericht anhand der in der Hauptverhandlung festgestellten Französischkenntnisse des Beschuldigten davon aus, dass er sehr wohl verstanden hat, um was es ging und es sich deshalb bloss um eine Schutzbehauptung handelt.»