Der Beschuldigte wurde in flagranti erwischt. Der Verteidiger des Beschuldigten verlangte für den Hausfriedensbruch einen Freispruch, da er vom Hausverbot im V.________ angeblich nichts gewusst habe und es deshalb am Vorsatz fehle. Das Hausverbot wurde dem Beschuldigten jedoch ein paar Tage zuvor ausgehändigt. Er hat einfach die Unterschrift darauf verweigert. Es wird davon ausgegangen, dass ihm auch auf Französisch erklärt wurde, um was es geht. Die Stadt Biel ist Bilingue.