seine DNA an der sichergestellten Verpackung hinterlassen hat und sich mithin im Fahrzeug aufgehalten haben muss (pag. 935). Der Beschuldigte bestätigte gegenüber der Polizei, dass er in Fahrzeuge einsteige, wenn diese offen seien. Er gehe schon in Fahrzeuge rein. Es könne auch sein, dass im Fahrzeug Spuren gefunden worden seien, die ihm eindeutig zugeordnet werden könnten. Manchmal blute er, da er Fingernägel kaue (pag. 940, Z. 287-295). Jedoch bestritt er, etwas beschädigt und mitgenommen zu haben (pag. 940, Z. 299 u. Z. 302 f.; pag. 942, Z. 719 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft ergänzte er, dass er nach Geld oder etwas Wertvollem gesucht habe.