Daraus ergab sich auch die Verbindung zum vorliegend zu beurteilenden Diebstahl des blauen Rucksacks. Der Beschuldigte bestreitet nicht, den Rucksack in Spiez an sich genommen zu haben (pag. 880, Z. 26; pag. 890, Z. 219; pag. 981, Z. 671). Weiter bestätigte er, die Person auf den Überwachungsbildern zu sein (pag. 881, Z. 57). Dagegen bestreitet er den ihm vorgehaltenen Inhalt des Rucksacks. Er gab an, dass er sich sehr gut an den Inhalt des Rucksackes erinnern könne. Es hätten sich Kleider und Nahrungsmittel im Rucksack befunden (pag. 880, Z. 43-49). Ergänzend hielt er in der Einvernahme vom 23. März 2017 fest, dass sich auch Bücher im Rucksack befunden hätten.