881, Z. 57), ein schwarzes Retro-Beret (pag. 871 f.) anstelle des üblichen Baseball- Cap und wohl auch andere Schuhe (vgl. pag. 871 mit pag. 904 u. pag. 907). 10.1.6 Fazit und erwiesener Sachverhalt Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, das dem Sachverhalt, wie er in der Anklageschrift umschrieben wird, entspricht. Es kann somit festgehalten werden, dass der Beschuldigte dem Geschädigten T.________ am 4. Juni 2016 auf der Zugstrecke von Emmenbrücke nach Sursee, kurz vor der Haltestellte Oberkirch dessen Jacke entwendete und den Zug anschliessend, samt Jacke und vom Geschädigten unbemerkt, an der Station Oberkirch verliess.