Alleine die Gesichtsform, das fliehende und schmale Kinn, die markante Nase, der Kleidungsstil, die Haltung, die Statur und die Bewegung lassen keinen Zweifel zu, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt. Die Aussagen des Beschuldigten betreffend unterschiedlicher Schuhe und Jacken sind als Schutzbehauptungen zu werten. Zudem hat er bei einem anderen Diebstahlsvorwurf eingeräumt, gestohlene und brauchbare Kleider für sich benutzt zu haben (pag. 834, Z. 233 f.). Schliesslich trug er auf den Überwachungsbildern vom 29. Oktober 2016, auf welchen er sich wiedererkannt hat (pag. 881, Z. 57), ein schwarzes Retro-Beret (pag.