Gegenüber der Staatsanwaltschaft ergänzte der Beschuldigte, dass er nicht mehr wisse, wo er am 4. Juni 2016 gewohnt oder sich aufgehalten habe. Er bestritt erneut, die Person auf dem Standbild der Videoüberwachung zu sein. Erklärend fügte er hinzu, dass das nicht seine Jacke sei und er nie solche weissschwarze Schuhe gehabt habe (pag. 839, Z. 625). Auf Vorhalt der Standbilder der Videoüberwachung vom 4. November 2016 (Vorfall Rucksack) erkannte sich der Beschuldigte. Die Jacke und die Schuhe seien die seinen. Ausserdem sei sein Gesicht gut zu erkennen (pag. 839, Z. 632).