Neben dem gleichen «modus operandi» habe das Erscheinungsbild des Täters eine grosse Ähnlichkeit mit demjenigen der vorliegenden Täterschaft aufgewiesen (pag. 821). Am 16. Februar 2017 sei die Kantonspolizei Luzern durch die Kantonspolizei Bern über die Festnahme des Beschuldigten orientiert worden. Der Beschuldigte komme im Kanton Bern für mehrere Delikte in Frage, unter anderem auch für den obengenannten Vorfall mit dem Rucksack (pag. 822). Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf des Diebstahls vom 4. Juni 2016 zum Nachteil von T.________. Gegenüber der Polizei führte er auf Vorhalt der Videoüberwachungsbil-