), welche ein halbes Jahr später aufgezeichnet wurden. Es ist gut möglich, dass der Beschuldigte nicht immer dieselben Turnschuhe trug. Der eine Vorfall war im Juli 2016, der andere im November 2016. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Mann auf den Bildern eindeutig A.________ ist und seine Aussagen nur als Schutzbehauptung zu werten sind.»