51 10.1.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den Diebstahl begangen zu haben. Ferner bestreitet er – nachdem er es bereits zugegeben hatte – die Person auf den Überwachungsbildern zu sein. 10.1.3 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte nach Würdigung sämtlicher Beweise zu folgendem Beweisergebnis (pag. 1650, S. 50 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Es existieren noch andere Bilder von einer Überwachungskamera (Diebstahl z.N. U.________ und Diebstahl z.N. AA.________, p. 903 ff.), welche ein halbes Jahr später aufgezeichnet wurden.