indem der Beschuldigte auf der Zugfahrt von Emmenbrücke nach Sursee kurz vor der Station Oberkirch die Jacke des eingeschlafenen Geschädigten, T.________, in Aneignungs- und unrechtmässiger Bereicherungsabsicht behändigte und anschliessend samt Jacke und vom Geschädigten unbemerkt an der Station Oberkirch aus dem Zug stieg.»