50 9.3 Einfache Körperverletzung (z.N. von E.________) 9.3.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf den Tatbestand der einfachen Körperverletzung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1642, S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.3.2 Subsumtion Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, liegt zwischen der Gefährdung des Lebens und der einfachen Körperverletzung echte Konkurrenz vor (TRECHSEL, Schweizerisches Strafgesetzbuch Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 8 zu Art.