Strangulation mit resultierenden punktförmigen Stauungsblutungen an den Augenbindehäuten (BGer, StrA, 23.8.2013, 6B_54/2013, E 3.1.); Packen des Opfers mit beiden Händen am Hals im Bereich des Kehlkopfs, kräftiges Zudrücken mit den Daumen während ca. 20-30 Sekunden, wobei das Opfer würgebedingt nur noch röcheln kann, unkontrolliert uriniert und ihm kurzfristig schwindlig und schwarz vor Augen wird, ausserdem erleidet es eine Hautunterblutung und eine Hautabschürfung (BGer, StrA, 20.10.2011, 6B_352/2011);