9. Rechtliche Würdigung 9.1 Qualifizierte sexuelle Nötigung (z.N. von C.________) 9.1.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf den Tatbestand der sexuellen Nötigung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1639 f., S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.1.2 Subsumtion Vorab kann auf die zutreffende und ausführliche vorinstanzliche Subsumtion verwiesen werden (pag. 1642 f., S. 42 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte C.________ unvermittelt angegriffen und in den Wald gezerrt.