__ grundsätzlich mit beiden Händen würgte. Insgesamt dauerte der zweite Vorfall im Unterschied zum ersten Vorfall, welcher 20 bis 30 Minuten andauerte, nur wenige Minuten. Im abfallenden Gelände dürfte der Täter damit beschäftigt gewesen sein, Halt zu finden, zumal es ihm nicht gelang, E.________ zu Boden zu bringen und ihm diese die ganze Zeit mehr oder weniger aufrecht gegenüber stand. Weiter gilt es zu beachten, dass der Zugang zu den beiden Privatklägerinnen ein anderer war. Während der Beschuldigte C.________ ansprach und sie schliesslich an den Beinen den Hang hinunter zog, näherte sich der Täter E.____