Fast alle reproduzierbaren, also mindestens doppelt bestimmten Merkmale der Nebenkomponente des Mischprofils ab BH stimmen mit dem DNA-Profil des Beschuldigten überein. Die mathematischen Berechnungen des IRM ergaben sodann, dass es 138‘900 bzw. 225‘000 Mal wahrscheinlicher ist, den detektierten Y-Haplotypen zu beobachten, wenn es sich beim Verursacher der Spur um den Beschuldigten handelt, als wenn der Verursacher der Spur ein anderer, unbekannter Mann aus der westeuropäischen Bevölkerung wäre. Ferner befanden sich zum Zeitpunkt der beiden Vorfälle keine Verwandten des Beschuldigten in der Schweiz.