Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte zielstrebig auf E.________ zuging, welche sich auf der Treppe gegenüber dem AT.________-Gebäude befand und dort im Wald unterhalb der Treppe uriniert hatte und die Treppe wieder hochstieg. Er umfasste mit ausgestrecktem Arm von vorne deren Hals und drückte diesen mit der Hand während ungefähr ein bis drei Minuten zu, so dass E.________ keine Luft mehr bekam. E.________ durchlebte ausserordentliche Angstzustände (Todesangst) und glaubte zu ersticken. Gleichzeitig versuchte er, E.___