_ kein Wort sagte und der gesamte Vorfall nur wenige Minuten andauerte, was eine Täterbeschreibung deutlich schwieriger machen dürfte. Ferner ist es bei der S.________ (Strasse) unterhalb des Treppenabgangs deutlich dunkler, als seitlich der AG.________ bei der AH.________ (Strasse). Die Kammer erachtete ihre Schilderungen, wonach sie den Täter kaum angeschaut und stattdessen zu Boden geschaut und nach einem Fluchtweg gesucht habe, in Anbetracht der Umstände als plausibel und nachvollziehbar. Im Übrigen passt die von ihr abgegebene Täterbeschreibung (gross, kurze Haare, reines und rasiertes Gesicht, von «dunklerer» Hautfarbe, athletisch) auf den Beschuldig-