__ (Strasse) zu kennen und nannte eine Bar, eine Disco und einen «Stop» vor Ort. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte dagegen, dass er nie an diesem Ort gewesen sei und diesen auch nicht kenne (pag. 795, Z. 533 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung betonte er, dass er in seinem ganzen Leben noch nie an diesem Ort gewesen sei, seit er in Bern sei. Er sei in seinem ganzen Leben noch nie an der Strasse gewesen, die nach unten gehe (pag. 1524, Z. 7 u. Z. 13). Diese Aussagen sind nicht glaubhaft. In der ersten Einvernahme ging es überdies um den Treppenabgang, welcher erneut anhand von Kartenausschnitten besprochen wurde (pag.