Folglich kann dem Argument der Verteidigung, wonach der Beschuldigte diese Geschichte nicht von sich aus erzählt hätte, wenn er es gewesen wäre, nicht gefolgt werden. Der Beschuldigte hat offenbar keinen anderen Ausweg gesehen, als mit dieser Geschichte «die Flucht nach vorne» anzutreten. Sodann konnte C.________ eine auf den Beschuldigten passende Täterbeschreibung abgeben. Insgesamt finden sich in den Aussagen des Beschuldigten viele Widersprüche und Unklarheiten. Seine Aussagen stehen zudem in offensichtlichem Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln. Die Kammer erachtet die Aussagen des Beschuldigten betreffend den Vorfall zum Nachteil von C.____