Merkwürdig mutet die Aussage des Beschuldigten an, wonach ihm diese Frau im Anschluss an den Streit und der tätlichen Auseinandersetzung bei der Suche nach der Zahnprothese hätte helfen sollen. Diese Aussagen sind nicht nachvollziehbar. Hätte es sich – wie vom Beschuldigten geschildert – zugetragen, wäre von einer einfachen tätlichen Auseinandersetzung auszugehen gewesen, so dass die Zahnprothese unmittelbar um das Geschehene zu Boden gefallen wäre. Dennoch konnte diese nicht mehr aufgefunden werden. Der Beschuldigte antwortete ausweichend, indem er ausführte, es sei dunkel gewesen und deshalb habe die Zahnprothese nicht gefunden werden können.