8.5.2 hiervor) in Verbindung mit den glaubhaften Aussagen und der Täterbeschreibung von E.________ sowie des gleichen modus operandi wie im Vorfall zum Nachteil von C.________ ergibt sich vorliegend ein Gesamtbild, welches deutlich auf den Beschuldigten zeigt. 8.5.3.5 Zu den Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt sechs Mal befragt (pag. 663; pag. 676 ff.; pag. 975 f.; pag. 1519 ff.; pag. 1956 ff.; pag. 2122 ff.). Im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 19. Juni 2019 machte der Beschuldigte einleitend Aussagen zu seiner Person, dem Führungsbericht sowie zum Strafregisterauszug.