40 Zudem weisen die modi operandi der beiden Vorfälle Parallelen auf (vgl. weitere Ausführungen S. 48 hiernach). Die ähnlichen Signalemente des Täters und der gleiche modus operandi führten schliesslich dazu, dass weitere Ermittlungen – insb. ein DNA- Spurenvergleich – in Auftrag gegeben wurde. Die Spurenauswertung hat den Verdacht sodann erhärtet. Aufgrund der Gutachten (vgl. Ziff. 8.5.2 hiervor) in Verbindung mit den glaubhaften Aussagen und der Täterbeschreibung von E.